Werte als verfassungsrechtliche Setzungen

Neben philosophischen und soziologischen Analysen bietet die Rechtswissenschaft eine eigenständige Perspektive auf Werte. Frauke Brosius-Gersdorf (geb. 1965) betont, dass Werte wie die Menschenwürde nicht naturgegeben sind, sondern durch das Grundgesetz als normative, rechtsverbindliche Kategorien gesetzt werden1

Werte als rechtsverbindliche Setzungen

Für Brosius-Gersdorf werden Werte erst durch juristische Setzung zu konkreten, einklagbaren Normen. Dieser Prozess unterscheidet sich von biologischen oder kulturellen Setzungen: Die Rechtsordnung macht eine philosophische Idee zu einem verbindlichen Maßstab für Handeln und Rechtsprechung. Die Entscheidung, ab wann und wie ein Wert wie die Menschenwürde rechtlich geschützt wird, ist damit bewusst juristisch gesteuert.

Reflexion und Vermeidung dogmatischer Wertfestlegung

Brosius-Gersdorf warnt vor dem Fehlschluss, dass die bloße gesetzliche Setzung eines Wertes ihn automatisch ethisch unanfechtbar macht. Jedes gesetzliche Werturteil muss auf:

  • Angemessenheit,
  • Grundrechtsschutz, und
  • Diskriminierungspotenzial
    hin überprüft werden. Werte sind somit reflexive Axiome, die ständiger Interpretation und Anpassung bedürfen2




1Brosius-Gersdorf, Frauke: Verfassungsrechtliche Wertordnung und Menschenwürde, in: Neue Juristische Wochenschrift 2015, S. 1125–1138

2Brosius-Gersdorf, Frauke: Recht als normative Setzung, in: Zeitschrift für öffentliches Recht 2018, S. 45–67.

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