Moderner Reichtum ist kein Zufall und keine reine Leistungsfrage. Er ist das Produkt einer historisch gewachsenen und juristisch zementierten Machtstruktur: dem abstrakten Eigentum. Die kategoriale Differenz zwischen Arbeit und Kapital wird erst verständlich, wenn man die Geschichte des Besitzes als Geschichte seiner fortschreitenden Entkörperlichung und Absicherung begreift.
Die Entkörperlichung des Eigentums: Römisches Recht
Der erste revolutionäre Schritt war die Abstraktion des Besitzes vom physischen Gegenstand.
- Dominium: Das römische Recht schuf mit dem Dominium das Konzept eines rein rechtlichen, abstrakten Eigentums. Besitz war fortan nicht mehr an Nutzung oder physische Präsenz gebunden, sondern ein vererbbarer, von der Person lösbarer Rechtsanspruch.
- Die Geburt des Kapitals: Diese juristische Setzung entkoppelte Reichtum erstmals systematisch von Arbeit. Vermögen konnte nun in Urkunden, Anteilen und Ansprüchen verkörpert werden – die Voraussetzung für seine Kontinuität über Generationen.
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